Alles, was mit dem Berater besprochen wird, unterliegt der Geheimhaltung. Die Klienten können sich in einem geschützten Raum frei und ohne jede Scheu äußern.
Das gilt auch für Jugendliche, die zwar zumeist nicht Auftraggeber, aber Klienten sind. Entwicklungscoaching bei Schülerinnen und Schüler bezieht natürlich alle Akteure vertrauensvoll mit ein: Eltern (Erziehungsberechtigte), Lehrer, Schulleitung und Funktionsträger, Erziehungsberater und Jugendämter. Auch dabei bleibt der Vertrauensschutz für die Klienten immer gewahrt.